AGB | Melanie Karolzyk M.A.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2025

Meine AGB sind gültig für meine Angebote aus den Bereichen Reiseleitung, Gästegruppenbegleitungen, Kunst- und Kulturführungen, sowie ferner Vorträge, Seminare, Trainings, Workshops, als auch Coachings und Beratungskonzepte.

§ 1 Vertragsabschluss

1. Alle meine Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Ein Interessent erkennt mit seiner Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und bietet so seinerseits den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und der AGB verbindlich an. An diese Anmeldung ist er 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist werde ich die Anmeldung bestätigen.

3. Verbindlich kommt der Vertrag erst durch meine schriftliche bzw. elektronische Auftragsbestätigung zustande.

4. Weicht der Inhalt meiner Bestätigung von dem des Auftrages ab, kommt der Vertrag nach dem Inhalt der Bestätigung zustande, es sei denn der Auftraggeber widerspricht innerhalb einer Woche nach Zugang.

§ 2 Leistungsinhalt

1. Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf meiner Webseite bzw. in der Auftragsbestätigung.

2. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.  Der Verzicht auf die Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

2. Die Angaben zur Dauer einer Veranstaltung sind grundsätzlich ungefährere Werte, die auf meinen Erfahrungswerten beruhen und können je nach Gruppengröße bzw. anderen Umständen abweichen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Planung von Anschlussterminen grundsätzlich zu berücksichtigen.

3. Die Leistung umfasst nicht die Beaufsichtigung von Menschen, egal welchen Alters oder die Beaufsichtigung von Sachen, die die Teilnehmer bei sich tragen.

4. Die Leistung umfasst nicht die Information über die für den jeweiligen Teilnehmer einschlägigen Regelungen und deren Einhaltung, wie z.B. Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften. Hierfür ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Kann die Veranstaltung infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so trägt der Teilnehmer auch hierfür die Verantwortung allein.

§ 3 Leistungsänderungen

1. Wegfall einzelner Teile der Leistung nach Vertragsschluss, die nicht von mir zu vertreten sind, sind einseitig zulässig und berechtigen nicht zu Preiskürzungen. Dasselbe gilt für unerhebliche Änderungen, die für den Auftraggeber zumutbar sind. Ich muss den Auftraggeber über Änderungen und Änderungsgründe unverzüglich z.B. per E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Veranstaltungsbeginn informieren.

2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter konkreten Voraussetzungen vor Veranstaltungsbeginn zulässig, über die ich den Auftraggeber ausdrücklich z.B. per E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform unterrichten muss. Der Auftraggeber kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzveranstaltung innerhalb meiner Annahmefrist annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Auftraggebers gilt die Änderung als angenommen.

3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzveranstaltung angenommen, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung, wenn die Ersatzveranstaltung nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für mich geringere Kosten, so ist dem Auftraggeber die Differenz zu erstatten.

4. Leistungsänderungen seitens des Auftraggebers sind mit meiner Zustimmung ebenfalls möglich. Bei Änderungen oder Umbuchungen auf Kundenwunsch, berechne ich ein aufwandsabhängiges Bearbeitungsentgelt von:

  • 30,00 € bis maximal 50,00 €

Dies gilt, soweit ich nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweisen kann, dessen Höhe sich nach dem vereinbarten Preis unter Abzug des Werts der ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was ich durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben kann.

§ 4 Preise und Zahlungen

1. Meine Honorare sind grundsätzlich der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Individualabreden sind jedoch möglich und haben nach § 305b GBG Vorrang.

2. Als Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG ist in den Preisen keine Umsatzsteuer enthalten.

3. Ich behalte mir Preisänderungen vor. Diese gebe ich vor Beginn der Veranstaltung bekannt.

4. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Leistung direkt nach Leistungserbringung fällig. Sie erhalten zum jeweiligen Fälligkeitsdatum eine Rechnung, zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug.

5. Nebenkosten (z. B. Eintrittspreise, Verpflegungskosten, Transportgebühren) sind im Preis nicht enthalten. Sie sind vom Auftraggeber zusätzlich zu dem an mich zu leistenden Honorar selbst zu tragen, soweit im bestehenden Leistungsumfang nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die entsprechenden Beträge werden vom Auftraggeber vor Ort direkt beim Betreten der eintrittspflichtigen Objekte an der dortigen Kasse gezahlt.

6. Die maximale Teilnehmerzahl einer Veranstaltung beträgt 20 Personen es sei denn, es ist in der Leistungsbeschreibung anders definiert. Bei Überschreitung der Gruppengröße ist die Beauftragung eines Fremdleisters erforderlich. Änderungen der maximalen Teilnehmerzahl aufgrund von aktuellen tagespolitischen Gegebenheiten sind möglich und werden meinerseits dem Auftraggeber schriftlich vor der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

7. Ich bin berechtigt, von Privatkunden sowie Kunden mit Sitz im Ausland das Honorar in voller Höhe als Vorauszahlung zu verlangen.

8. Reisekosten werden pauschal berechnet und beinhalten jeweils die Hin- und Rückreise. Grundlage ist die Entfernung von 51588 Nümbrecht zum Veranstaltungsort.

  • bis 100 km               200,00 €
  • bis 250 km               450,00 €
  • bis 500 km               650,00 €
  • bis 750 km               850,00 €
  • Reisen in Länder außerhalb D/A/CH und/oder über 750km nach Beleg

8.Sollte ein längerer Aufenthalt erwünscht sein, oder eine An- bzw. Abreise am Tag der Veranstaltung zu normalen Geschäftszeiten nicht realisierbar sein, sind folgende Übernachtungskosten zu zahlen:

  • 250,00 € /pro Nacht

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrages mitzuwirken und evtl. Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, mich rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung auf Besonderheiten der Konditionen eines Teilnehmers bzw. einer Gruppe hinzuweisen und während der Veranstaltung unverzüglich auf Beanstandungen jeder Art. Sofern ein solcher Hinweis vor der Veranstaltung unterbleibt, übernehme ich keinerlei Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und es kann weder Minderung noch Schadensersatz verlangt werden.

2. Bei Inhouse-Veranstaltungen an der Veranstaltungsstätte des Auftraggebers, übernimmt dieser sämtliche Kosten für die Veranstaltungsstätte, einschließlich der technischen Ausstattung. Folgende Rahmenbedingungen hat der Auftraggeber zu gewährleisten:

  • Ein von der Veranstaltung beauftragter Techniker steht der Referentin zur Seite, um sie bei der Durchführung der Techniktests zu unterstützen.
  • Für die Präsentation wird ein leistungsstarker Beamer ab mindestens 2000ANSI Lumen benötigt. Die Präsentation kann Video- und/oder Tonmitschnitte beinhalten. Daher muss die entsprechende Tontechnik vor Ort vorhanden sein.
  • Die Leinwand hat entsprechend der Saalgröße und Teilnehmerzahl eine entsprechende Größe aufzuweisen.
  • Ab ca. 50 Teilnehmenden wird ein Ansteckmikrofon oder Headset benötigt (kein fest installiertes Mikrofon, kein Handmikrofon).
  • Sobald mehr als 100 Teilnehmer erwartet werden und der Raum eine entsprechende Größe vorweist, wird ein Podest benötigt.

3. Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Tagungsauslagen für mich werden separat auf den Rechnungen vermerkt.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrecht

1.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erlangt werden, auch nach Beendigung des Auftrages absolut vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zur Kenntnis zu geben.

2.Die Urheber- und Nutzungsrechte der Veranstaltungsinhalte, Ideen und Konzepte verbleiben bei mir, auch wenn ein Honorar bezahlt wurde. Sie dürfen ausschließlich für den mit mir abgestimmten Personenkreis genutzt werden. Eine erweiterte Nutzung darüber hinaus wird abgestimmt und berechnet.

3. Dem Auftraggeber sowie seinen MitarbeiterInnen, ZuhörerInnen und Gästen ist es nicht gestattet, die Arbeitsunterlagen ohne meine vorherige schriftliche Zustimmung ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, zu vervielfältigen, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen und/oder Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für die Weitergabe der Präsentationsschrift, der Dokumentation und des Gesamtkonzeptes an Dritte, sowie eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Nachbildung oder sonstige Verwertung der Inhalte, Ideen, Materialien und Lösungen des Konzeptes. Einzelne Zitate und Aussagen müssen im Vorfeld abgestimmt und als solche gekennzeichnet werden.

4. Ein Ton- oder Videomitschnitt der Veranstaltung ist nur mit meiner vorherigen schriftlichen Genehmigung gestattet. Bild- und Filmmaterial kann nach Rücksprache und Freigabe für interne Zwecke und Presseveröffentlichungen im Zusammenhang mit der entsprechenden Veranstaltung in Auszügen für einen definierten Zeitraum verwendet werden.

§ 7 Verspätung oder Nichterscheinen


1. Verspätungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Nichterscheinen nach 30 Minuten Wartezeit verlasse ich den Treffpunkt und stelle das volle vereinbarte Honorar in Rechnung.

2. Bei Verspätungen des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf die Verlängerung der Veranstaltungszeit oder Reduzierung des Veranstaltungspreises.

3. Bei Vertragsabschluss ist mir eine Mobilnummer mitzuteilen, unter der ich den Teilnehmer bzw. die Gruppe am Tag der Veranstaltung erreichen kann.



§ 8 Stornierung durch den Auftraggeber 

1. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall verlange ich eine pauschale Aufwandsentschädigung:

  • Bis 12 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn: 25 %
  • bis 19 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn: 50 %
  • 19 Tage bis 12 Stunden vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn: 75 %
  • weniger als 12 Stunden vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn: 90 %
  • Stornierungen von Einzeltickets für „öffentliche Führungen“ sind nicht möglich. Bei Nichtantritt verfällt die Ticketgültigkeit.

2. Vorzeitige Beendigung/ Änderung: Bei vorzeitigem Abbruch der Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers ist der volle vereinbarte Preis fällig. Dies gilt nicht bei notwendigen Änderungen bzw. Abbruch der vereinbarten Leistungen die von keiner Seite zu vertreten sind. In dem Fall steht mir eine angemessen Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu. Entstehen Mehrkosten wegen höherer Gewalt (z.B. für Rückbeförderung), so sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

3. Der Rücktritt vom Vertrag kann nur schriftlich erfolgen.

§ 9 Vertragsübertragung

1. Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber nicht später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Papierform oder per E-Mail zu erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.

2. Ich kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Erfordernisse nicht erfüllt.

3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der ursprüngliche Auftraggeber mir gegenüber als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Ich darf eine Erstattung von Mehrkosten fordern, wenn und soweit diese angemessen und mir tatsächlich entstanden sind.

4. Ich muss dem Auftraggeber nachweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

§ 10 Stornierung und Kündigung durch mich

1. Ich behalte mir vor, in folgenden Fällen vollständig oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten:

  • bei Unzumutbarkeit der Leistungserbringung wegen höherer Gewalt. Sollte sich an dem zu vereinbarten Veranstaltungsort oder auf dem Weg dorthin eine für Leib und Leben gefährdende Sicherheitslage entwickeln (politischer Art, kriegerische Unruhen, Krankheiten wie ausbrechende Epidemien/Pandemien), bin ich berechtigt von dem Auftrag zurückzutreten und schulde keine Ersatzbeschaffung.
  • bei plötzlicher Erkrankung ohne Ersatzmöglichkeit. Ich bin bemüht Ersatz zu finden, schulde aber keine Ersatzvermittlung. Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
  • bei Nichterreichen einer vorher in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl der Veranstaltung. Ich informiere Interessenten an meinen Veranstaltungen über die Mindestteilnehmerzahl und die damit verbundene Bestätigungsfrist. Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl teile ich allen einzeln angemeldeten Teilnehmern bzw. dem Auftraggeber meinen Rücktritt spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit. Ich verliere damit den Anspruch auf das vereinbarte Honorar und bin infolge dessen zur Rückerstattung eventuell bereits bezahlter Honorare innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt verpflichtet.
  • wenn der Kunde die Leistungserbringung unzumutbar beeinträchtigt oder sich sonst vertragswidrig verhält, so dass eine weitere Leistungserbringung unzumutbar ist.

§ 11 Haftung

1. Ich hafte für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, d.h. die Vorbereitung und Durchführung der Reiseleitung, Gästebegleitung, Führungen, sowie eventuell die sorgfältige Auswahl und Vermittlung von vertraglich vereinbarten Fremdleistungen (z.B. Bahn- Bus-, Taxi- oder Chauffeurfahrten, Museen, Theater, Gastronomie, etc.).

2. Ich hafte nicht für Fremdleistungen, bei denen ich nicht Veranstalter, sondern Vermittler bin.

3. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jeder Teilnehmer ist bei Veranstaltungen für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen selbst verantwortlich. Die Haftung für Schäden an Personen und deren Eigentum ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Insbesondere wird bei Teilnahme Minderjähriger keine Aufsichtspflicht oder Haftung für diese übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

4.Ich übernehme keine Haftung für den ggf. beabsichtigten Erfolg einer Veranstaltung. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, mir für die Ausarbeitung und Umsetzung von Veranstaltungskonzepten alle benötigten Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen.

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand wird Gummersbach, Nordrheinwestfalen vereinbart.

§ 13 Geltendes Recht

Sofern nichts anderes in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt oder schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und mir ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt ebenfalls, falls der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 14 Datenschutz

Der Auftraggeber stimmt der Verwendung der persönlichen Daten im Rahmen einer Kundenbetreuung durch mich auch in Zukunft zu. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Im Übrigen gilt das Bundesdatenschutzgesetz.

§ 15 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Dasselbe gilt bei Lücken des Vertrages. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am besten entspricht.